[cmsms_row data_width=“boxed“ data_color=“default“ data_padding_top=“20″ data_padding_bottom=“0″][cmsms_column data_width=“1/1″][cmsms_heading type=“h1″ font_weight=“200″ font_style=“italic“ text_align=“center“ target=“self“ custom_colors=“true“ color=“#279ed6″ margin_top=“0″ margin_bottom=“20″ animation=“fadeIn“ animation_delay=“200″]Seit Jahren kämpft der Kanton Schwyz mit steigenden Ausgaben und einer damit einhergehenden Erosion des Eigenkapitals. Damit soll nun Schluss sein – Das neue Steuergesetz mit der Flat-Rate-Tax soll es richten[/cmsms_heading][cmsms_text animation=“fadeIn“ animation_delay=“400″]

Der Kanton Schwyz hat sich vom armen Bauernkanton in den letzten 25 Jahren, dank einer attraktiven Steuerpolitik, zu einem (aus NFA Sicht) ressourcenstarken und finanzkräftigen Kanton entwickelt. Es gelang einige einkommensstarke und vermögende Steuerzahler in den Kanton zu holen. So generieren heute rund 1’300 Personen mehr als 1/3 aller Einkommenssteuern und sogar mehr als 2/3 aller Vermögenssteuern.

Entsprechend konnten in den vergangenen Jahren die Steuern für alle Bürger, trotz steigender Ausgaben von 83% seit 1996 (ohne NFA), ausnahmslos gesenkt werden. Eine detaillierte Analyse findet sich im Artikel Gedanken zum Finanzchaos im Kanton Schwyz

Entgegen der ursprünglichen Meinung, dass der Kanton Schwyz jährlich ca. 30-40 Millionen Franken in den NFA einzahlen muss, werden es im Jahr 2016 wohl eher 187 Mio. Franken sein, die der Kanton Schwyz in den Topf einzahlen muss. Dies, weil er zu wenige Steuern abschöpft.

[/cmsms_text][cmsms_heading type=“h2″ font_weight=“400″ font_style=“normal“ text_align=“default“ target=“self“ margin_top=“0″ margin_bottom=“20″ animation=“fadeIn“ animation_delay=“200″]Das Problem: Die Progression[/cmsms_heading][cmsms_text animation_delay=“0″]

Aus meiner Sicht ist die Steuerprogression ein Konzept das ich schon vor mehr als 20 Jahren, als ich meine ersten Steuern bezahlen musste, als ungerecht empfand. Ich habe bis heute nicht begriffen was ein einem Einheitssteuersatz, wie es die Flat Rate Tax vorsieht, unfair sein sollte: Denn hier zahlt jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Die Gegner der Flat Rate Tax behaupten, das System sei unfair für den Mittelstand Im Gegenteil: Schon früher war ich ein Freund des langen Arbeitstages und so kam es immer mal wieder vor, dass ich einige Stunden Überzeit auszahlen musste. Das Steuersystem dankte es mir schlussendlich damit, dass mein Einkommen auf der progressiven Steuerkurve prozentual mehr Steuereinnahmen generierte. Am Ende des Jahres bedeutete dies also, dass ich, im Verhältnis zu meiner Arbeit, mehr Geld dem Fiskus abliefern durfte. Meine Arbeit war „weniger Wert“.

Und dies ist auch heute noch so. Gerade bei Betrieben die extremen Auftragsschwankungen unterliegen (wie z.B. Metallbau) und bei denen die Angestellten sehr viele Überstunden machen müssen, werden diese durch das jetzige Steuersystem bestraft.

Des Weiteren zeichnet sich eine progressive Steuerkurve dadurch aus, dass sehr hohe Einkommen sehr viel Steuern generieren, d.h. entsprechend schmerzhaft ist es für den Kantonshaushalt, wenn diese den Kanton verlassen.

Verlässt z.B. ein Steuerzahler mit 1 Mio. Franken Einkommen (lebend in Wollerau, verheiratet, 2 Kinder, kath.) den Kanton Schwyz, braucht es mit dem aktuellen Steuersystem mind. 15 Personen (verheiratet, 2 Kinder, kath.) mit mind. 150’000 CHF Einkommen, welche in Wollerau eine Bleibe finden müssen, um den Steuerausfall bei der Einkommensteuer zu kompensieren. Mit der Flat-Rate-Tax braucht es deren 11. Die Wahrscheinlichkeit ein Wegzug mit 15 Personen kompensieren zu können ist ungleich kleiner als bei 11 Personen.

Oder anders gesagt, bei der progressiven Steuerkurve ist das Risiko für den Wegzug eines Einkommen-Millionärs, da schon kleinere Anpassungen im Steuertarif nach oben einen höheren Ausschlag haben, höher als bei der Flat-Rate-Tax und im gleichen Atemzug benötigt der Kanton viel mehr Zuzüger um den Steuerausfall zu kompensieren. Dies wiederum bedeutet, dass die Personen mit dem grössten Einkommen den grössten „Druck“ (ob bewusst oder unbewusst) auf den Kanton ausüben können.

Mit der Flat-Rate-Tax wird dieses Druckmittel massiv abgeschwächt. Im Gegensatz zum Vorschlag von der CVP / Grüne / SP, welche durch die Erhöhung der Progression, den Einkommensmillionären mehr Druckmittel geben würde.

[/cmsms_text][cmsms_heading type=“h2″ font_weight=“400″ font_style=“normal“ text_align=“default“ target=“self“ margin_top=“0″ margin_bottom=“20″ animation=“fadeIn“ animation_delay=“200″]Die Sache mit der Gesamtsteuerlast[/cmsms_heading][/cmsms_column][/cmsms_row][cmsms_row data_width=“boxed“ data_color=“default“ data_padding_top=“0″ data_padding_bottom=“0″][cmsms_column data_width=“1/3″][cmsms_image align=“center“ caption=“Luxusyacht im Hafen – Mit der Flat-Tax-Rate wird Vermögen doppelt so hoch besteuert.“ animation=“fadeIn“ animation_delay=“600″]2476|https://www.roger-zueger.ch/WPBlog/wp-content/uploads/2016/08/Blog_LuxusSchiff-300×200.jpg|medium[/cmsms_image][/cmsms_column][cmsms_column data_width=“2/3″][cmsms_text animation=“fadeIn“ animation_delay=“400″]

Die Gegner der Flat-Rate-Tax monieren, dass die Einkommensmillionäre mit der Flat-Rate-Tax entlastet werden. Betrachtet man nur die Einkommen, so ist es auf den ersten Blick korrekt, dass Einkommen ab einer Million Franken gegenüber 2015 eine Reduktion der Einkommensteuer erfahren. Dies liegt aber darin begründet, dass eine massive bereits eine Steuererhöhung 2015/2016 erhalten haben, welche mit der Flat-Rate-Tax wieder normalisiert wird.

Was bei den Gegnern nie Erwähnung findet ist, dass die Vermögen höher besteuert werden und so ein Mehrertrag von 43 Mio. Franken generiert wird. Dieser wird ausschliesslich von den Personen mit einem Vermögen von über 1 Mio. bzw. 2 Mio. Franken erbracht.

Betrachtet wir als Beispiel die 84 Personen, die mehr als 50 Mio. Franken Vermögen haben (Steuerstatistik des Kanton Schwyz 2012, S. 55):

Das durchschnittliche Vermögen dieser Personen liegt bei 66.8 Mio. Franken. Die erste Million (bzw. 2. Million) wird zu 0.06% versteuert und der Rest zu 0.12%. Das bedeutet das nach aktuellem Steuersystem eine Vermögensteuer von ca. 40 100 Franken fällig ist. Mit dem neuen Steuersystem bezahlen diese Personen neu 78 000 CHF einer Einheit.

Nahezu eine Verdopplung ihrer Steuerlast! So viel zum Thema, dass die FDP und SVP wolle den Mittelstand auspressen und die Vermögenden schonen.

[/cmsms_text][/cmsms_column][/cmsms_row][cmsms_row data_width=“boxed“ data_color=“default“ data_padding_top=“0″ data_padding_bottom=“0″][cmsms_column data_width=“1/1″][cmsms_heading type=“h2″ font_weight=“400″ font_style=“normal“ text_align=“default“ target=“self“ margin_top=“0″ margin_bottom=“20″ animation=“fadeIn“ animation_delay=“200″]Einige Argumente der Gegner[/cmsms_heading][cmsms_text animation=“fadeIn“ animation_delay=“400″]

Betrachtet man die Leserbriefe und Informationen des „Nein“-Komitees tauchen immer wieder folgende Behauptungen auf:

Behauptung: Finanzstarke Steuerzahler werden nicht wegziehen.

Es werden sicherlich nicht alle wegziehen, aber durch die Progression schmerzen Wegzüge von Einkommensmillionären mehr als bei der Flat-Rate-Tax.

Aus Erfahrung weiss ich, dass gerade die Top-Verdiener, ich erlebe das regelmässig an meinem Arbeitsplatz, sehr flexibel sind was den Wohnort anbelangt. Zumal sind diese Personen meist international sehr gut vernetzt und haben lokal kaum Berührungspunkte. Der Wohnort ist schlussendlich nur ein „Kostenfaktor“ und wie bei den Entscheidungen im täglichen Geschäftsbetrieb sollte auch der optimiert sein. Das Risiko trägt die Mittelschicht, welche meist gut vernetzt und lokal verankert ist.

Behauptung: Der Finanzhaushalt muss ins Lot gebracht werden.

Gemäss Information auf Nein-Steuergesetzrevision.ch hat der Kanton Schwyz per 31.12.2015 ein Eigenkapital von 78 Mio. Franken und ein Verlust von 26 Mio. Franken wird für 2016 prognostiziert. Kein Grund zur Hektik also? Doch, denn im Finanzhaushaltsgesetz heisst es:

  • 7 1 Das Eigenkapital soll mindestens 100% des Ertrages der einfachen Einkommens- und Vermögenssteuern von natürlichen Personen nach der letzten abgeschlossenen Jahresrechnung betragen

Eine Anpassung auf mind. 100 Mio. Franken würde mit Annahme des neuen Steuergesetzes eingeführt. Dies wiederum bringt eine jährliche Entlastung für den Steuerzahler, soweit ich informiert bin, von ca. 40 Mio. Franken. Wird das neue Steuergesetz nicht angenommen, muss das Eigenkapital nach geltendem Gesetz, mit zusätzlichen Steuern, auf ca. 400 Mio. Franken, bis 2022, aufgebaut werden.

Behauptung: Die Flat Rate Tax ist nicht transparent, vereinfacht nichts und die Vorstufe zur Individualbesteuerung

Es ist korrekt, dass weder die Steuererklärung noch die Prüfung durch das Steueramt mit einer Flat-Rate-Tax für einen Grossteil der Bürger schneller von statten geht. Aber es gibt Einzelfälle die, jetzt einen erheblichen Aufwand beim Steueramt verursachen, welche mit dem neuen Steuergesetz minimiert werden können.

Zudem, wer den Paragraphen 36 des Steuergesetzes vom 9. Februar 2000 liest, sieht ein schönes Beispiel was mit „Transparenz und einfach“ gemeint ist. Total werden in der Steuergesetzrevision 8 Paragraphen entfernt und bei 14 Paragraphen werden Vereinfachungen eingeführt.

Von der Individualbesteuerung ist in der Vorlage nichts zu lesen und es scheint als ob den Gegnern die Argumente ausgehen.

Behauptung: Der Mittelstand wird ausgepresst.

Wie schon oben erwähnt, zahlen alle Personen die ein Vermögen von mehr als 1 bzw. 2 Mio. Franken haben ein Drittel des zusätzlich benötigten Steuerertrages. Zudem wird für die Schwankungsreserve ein Fixbetrag eingeführt, welcher den notwendigen Ertrag, welcher zur Sanierung der Kantonsfinanzen notwendig ist, nochmals um 40 Mio Franken senkt.

Der Mittelstand wird also um ca. 80 Mio Franken entlastet. Diese 80 Mio Franken müssten alle Steuerzahler (auch der Mittelstand) zusätzlich berappen, wird die Flate-Rate-Tax nicht angenommen und davor graut mir schon jetzt.

Geht man von den aktuellen Schätzungen aus, bedeutet ein Nein an der Urne, dass der Steuerfuss des Kanton Schwyz auf ca. 190% – 210% einer Einheit angehoben werden muss, damit der Finanzhaushalt ins Lot gebracht werden kann. Eine Steuererhöhung, vor allem für den Mittelstand, welche massiv über der Steuererhöhung mit dem neuen Steuergesetzt ist.

[/cmsms_text][/cmsms_column][/cmsms_row][cmsms_row data_width=“boxed“ data_color=“default“ data_padding_top=“0″ data_padding_bottom=“100″][cmsms_column data_width=“1/1″][cmsms_heading type=“h2″ font_weight=“400″ font_style=“normal“ text_align=“default“ target=“self“ margin_top=“0″ margin_bottom=“20″ animation=“fadeIn“ animation_delay=“200″]Fazit[/cmsms_heading][cmsms_text animation=“fadeIn“ animation_delay=“400″]

Wie die meisten von Ihnen, zahle auch ich nicht gerne unnötige Steuern. Ich bin jedoch der Überzeugung, dass das neue Steuergesetz ein Schritt in die richtige Richtung zur Sanierung der Kantonsfinanzen ist und der Bevölkerung, vor allem der Mittelstand (zu dem ich mich auch zähle), mit dieser Lösung am wenigsten Kosten entstehen.

Zeitgleich besteht endlich die Chance eine alte Ungerechtigkeit, die jeden Büetzer, der sich schon einmal Überstunden auszahlen liess, betroffen hat, endlich eliminiert wird. „Mehr-Arbeit“ wird mit der Flat-Rate-Tax nicht mehr bestraft.

Unternehmen wir nichts, muss der Kanton 160 Mio. Franken irgendwie generieren und das wird nicht ohne kräftige Steuererhöhung machbar sein. Und solange die Kantonsfinanzen nicht im Lot sind, ist der Druck gross weitere Entlastungprogramme, die sich negativ auf Gemeinden und Bezirke auswirken werden, ausarbeiten zu müssen.

Deshalb lege ich ein überzeugtes JA in die Urne.

[/cmsms_text][cmsms_notice type=“cmsms_notice_success“ icon=“cmsms-icon-attention-circled“ animation=“fadeInRight“ animation_delay=“200″]

JA zum neuen Steuergesetz, weil

… mit dem neuen Steuergesetz notwendige Anpassungen ans Bundesrecht vollzogen werden
… die Berechnung der Einkommensteuer einfach (ohne komplizierte Tabelle wie im aktuellen System) und nachvollziehbar ist
… es sich um ein gerechtes, einfaches Steuersystem mit Potential handelt
… wer mehr Vermögen besitzt, beteiligt sich stärker bei der Sanierung des Staatshaushaltes als heute (höhere Vermögenssteuer)
… tiefe Einkommen stärker entlastet werden
… „Mehr“-Arbeit und Überzeit nicht bestraft wird (im Gegensatz zum jetztigen Steuersystem)
… die „Abhängigkeit“ von extrem gut verdienenden Personen stark abnimmt
… Das Risiko für massiv höhere Steuern gesenkt werden kann

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