[cmsms_row data_width=“boxed“ data_color=“default“ data_padding_top=“20″ data_padding_bottom=“0″][cmsms_column data_width=“1/1″][cmsms_text animation=“fadeIn“ animation_delay=“400″]
Eine Reform der Altersvorsorge ist dringend notwendig, darin herrscht Einigkeit. Aber halten wir bei einem Ja der AV2020 am kommenden wirklich ein Spatz in der Hand oder doch eher bloss etwas Vogelfutter, dass wir uns teuer erkaufen müssen?
Schon lange hat keine Reform mehr zu so vielen Diskussionen und Emotionen geführt wie die aktuelle Reform der Altersvorsorge (auch AV2020 genannt). Befürworter und Gegner liefern sich einen heissen Schlagabtausch mit, teilweise absolut irrationalen, Argumenten. So müssen die Kosten für die Senkung der Mehrwertsteuer, im Falle eines Nein, auch mal als Pro Argument hinhalten, wohlweisslich, dass auch die AV2020 selbst eine stufenweise Anpassung dieses Steuersatzes mitbringt.
Zugegeben, es hat einige Punkte in der Reform, welche längst überfällig und unterstützungswürdig sind. Aber reichen diese aus, um die Vorlage anzunehmen?
[/cmsms_text][cmsms_heading type=“h2″ font_weight=“200″ font_style=“normal“ text_align=“default“ target=“self“ margin_top=“0″ margin_bottom=“20″ animation=“fadeIn“ animation_delay=“200″]Senkung des Koordinationsabzuges[/cmsms_heading][cmsms_text animation_delay=“0″]
Grundsätzlich ist die Senkung des Koordinationsabzuges eine gute Sache. Denn so kommen auch Personen mit kleineren Arbeitspensen in den Genuss der 2. Säule respektive deren Versicherungsleistungen. Im ersten Moment wirkt sich das ganze sicherlich negativ, durch den Abzug des persönlichen PK-Anteils, auf den Geldbeutel der neu in die Beitragspflicht eintretenden Personen aus. Aber spätestens mit der Rente (oder wenn eine Versicherungsleistung der PK notwendig wird) zahlt sich diese Investition wieder mehr als aus. Es werden vor allem Teilzeitarbeitende bessergestellt. Da dieser Punkt praktisch unbestritten ist, wird diese Anpassung mit grösstmöglicher Wahrscheinlichkeit auch in einer neuen und besseren Version der Reform, berücksichtigt sein.
Mir ist jedoch schleierhaft wieso der Koordinationsabzug in der jetzigen Reform gestaffelt ausgestaltet ist. Dies verkompliziert die Abrechnung und die Umstellung kostet gerade die KMU viel Geld. Besser wäre es den Koordinationsabzug gänzlich abzuschaffen. Dies würde die Regelung vereinfachen und der administrative Aufwand bei der Handhabung würde ebenfalls massiv minimiert werden.
Das die Reform der Altersvorsorge vorallem für die Pensionskassen einen Mehraufwand bedeutet, dürfte einleuchten. Der Experte Zanella Peter warnt in diesem Zusammenhang vor einer Erhöhung der Komplexität und das die Vorlage viel Potential für juristische Auseinandersetzung hat.
[/cmsms_text][cmsms_heading type=“h2″ font_weight=“200″ font_style=“normal“ text_align=“default“ target=“self“ margin_top=“0″ margin_bottom=“20″ animation=“fadeIn“ animation_delay=“200″]Der viel beschworene Kompromiss[/cmsms_heading][cmsms_text animation=“fadeIn“ animation_delay=“400″]
Die Befürworter werden nicht müde zu erwähnen, dass es sich bei der Reform um einen breit abgestützten und typisch schweizerischen Kompromiss handelt. Lassen wir mal aussen vor, wie die Reform augenscheinlich zu Stande gekommen ist (die BAZ berichtete darüber), dann wird das Wort «Kompromiss» in diesem Zusammenhang arg strapaziert.
Gemäss Wörterbuch ist ein Kompromiss eine «von allen beteiligten Personen akzeptierte Lösung, zu der man durch gegenseitige Zugeständnisse gelangt». Das dies nicht der Fall ist, zeigt dass bei der Abstimmung im Nationalrat die notwendige Zustimmung mit 101 Stimmen auf den Punkt genau erreicht wurde.
Eine Stimme weniger und wir würden am 24. September nicht über die Reform abstimmen. Ein Kompromiss sieht anders aus. Tatsache ist wohl eher, dass sich der von CVP und SP dominierte Ständerat in der ganzen Diskussion um die Reform kaum bewegt hat.
[/cmsms_text][/cmsms_column][/cmsms_row][cmsms_row data_width=“boxed“ data_color=“default“ data_padding_top=“0″ data_padding_bottom=“0″][cmsms_column data_width=“1/1″][cmsms_heading type=“h2″ font_weight=“200″ font_style=“normal“ text_align=“default“ target=“self“ margin_top=“0″ margin_bottom=“20″ animation=“fadeIn“ animation_delay=“200″]Senkung des Umwandlungssatzes[/cmsms_heading][cmsms_text animation=“fadeIn“ animation_delay=“400″]
Wir werden immer älter und wir müssen mit unserem, in der zweiten Säule angesparten, Geld länger auskommen. Entsprechend ist die Senkung des Umwandlungssatzes eine der Massnahmen, welche grossmehrheitlich nicht umstritten und ein logischer Schritt ist, um die Stabilität der 2. Säule auch langfristig zu gewährleisten und die Umverteilung innerhalb der 2. Säule zu verringern oder gar zu stoppen.
Gemäss einer Analyse der Credit Suisse, über welchen die NZZ im Mai berichtete, wäre es aber auch ohne Reform möglich diese Umverteilung zu reduzieren, würden denn die Stiftungsräte dies auch wollen. Die Pensionskassen hätten schon jetzt die Möglichkeit dieses Problem zu entschärfen.
Aus Kalkül setzt man bei den Pensionskassen anscheinend lieber auf den Gesetzgeber, damit dann die Schuld für die tieferen Umwandlungssätze abgeschoben werden kann. Dass der Pensionskassenverband ASIP für ein JA zur Reform weibelt ist nachvollziehbar. Hier überwiegen wohl Eigeninteressen und die Situation der AHV selbst dürfte für den Verband, in der Entscheidungsfindung, wohl nebensächlich gewesen sein.
[/cmsms_text][cmsms_heading type=“h2″ font_weight=“200″ font_style=“normal“ text_align=“default“ target=“self“ margin_top=“0″ margin_bottom=“20″ animation=“fadeIn“ animation_delay=“200″]Die unteren Einkommen verlieren erneut[/cmsms_heading][/cmsms_column][/cmsms_row][cmsms_row data_width=“boxed“ data_color=“default“ data_padding_top=“0″ data_padding_bottom=“0″][cmsms_column data_width=“1/3″][cmsms_image align=“center“ caption=“Die Mehrbelastung der Bezüger von Ergänzungsleistungen nimmt mit der Altersreform 2020 zu – der AHV Ausbau kommt bei den unteren Einkommen nicht an, kostet uns aber alle Milliarden.“ link=“https://www.roger-zueger.ch/WPBlog/wp-content/uploads/2017/09/AV2020_mehrbelastung.png“ lightbox=“true“ animation=“fadeIn“ animation_delay=“600″]3293|https://www.roger-zueger.ch/WPBlog/wp-content/uploads/2017/09/AV2020_mehrbelastung-300×205.png|medium[/cmsms_image][/cmsms_column][cmsms_column data_width=“2/3″][cmsms_text animation=“fadeIn“ animation_delay=“400″]
Auf der einen Seite tönen 70 CHF nicht nach viel Geld und man ist versucht zu behaupten, dass dieses Geld denen, die jetzt schon knapp über die Runden kommen, helfen wird einen besseren Lebensabend zu verbringen. Betrachtet man die Situation aber genauer, so zeigt sich ein anderes Bild.
Zum ersten werden die 70 CHF nur den Neurentnern zugesprochen. Personen die jetzt schon in Rente sind, werden die 70 CHF nicht erhalten. Sie dürfen jedoch die Kosten durch die Mehrwertsteuererhebung mittragen.
Da AHV Beiträge steuerpflichtig sind, im Gegensatz zu Beiträgen innerhalb von Ergänzungsleistungen, werden Personen, die auf EL angewiesen sein werden, doppelt bestraft. Zum einen erhalten Sie weniger EL Beträge, müssen das höhere AHV Einkommen noch versteuern und finanzieren durch die Mehrwertsteuererhöhung erst noch den Ausbau der AHV für diejenigen, die diese 70 CHF gar nicht notwendig haben.
Immer wieder wird von den Befürwortern ins Feld geführt, dass gemäss BSV «nur» 2% schlechter gestellt werden mit der AV2020. Dies stimmt, wenn die Mehrbelastung durch Steuern nicht berücksichtigt wird. Das BSV hat zu den Steuerbelastungen keine Schätzungen gemacht, was nicht wirklich erstaunt, da die Zahlen gegen die Reform sprechen würden. Dennoch könnten gemäss Aussagen des BSV rund ¾ aller EL Bezüger von dieser Mehrbelastung durch Steuern betroffen sein.
Auch bei der Erhöhung der AHV für Ehepaare zeigt sich dieses ungerechte Bild. Während die Mindestrenten um max. 2×70 CHF (140 CHF) angehoben wurden, werden die Maximalrenten, dank Anhebung des Ehepaarplafonds, um 226 CHF erhöht. Auch hier scheint für die CVP und SP zu gelten: «Wer schon mehr hat, erhält auch mehr. Wer wenig hat, hat Pech gehabt.»
Aus meiner Sicht wäre eine Erhöhung der Mindestrenten sinnvoller gewesen. Da aber der Antrag von SVP Ständerat Alex Kuprecht, um Erhöhung der Mindestrenten um 450 CHF, im Lager Links der Mitte keine Zustimmung fand, ist dies kein Bestandteil der jetzigen Reformvorlage.
[/cmsms_text][/cmsms_column][/cmsms_row][cmsms_row data_width=“boxed“ data_color=“default“ data_padding_top=“0″ data_padding_bottom=“0″][cmsms_column data_width=“1/1″][cmsms_heading type=“h2″ font_weight=“200″ font_style=“normal“ text_align=“default“ target=“self“ margin_top=“0″ margin_bottom=“20″ animation=“fadeIn“ animation_delay=“200″]Arbeiten lohnt sich nicht[/cmsms_heading][cmsms_text animation=“fadeIn“ animation_delay=“400″]
Gerade Rentner mit einer kleinen AHV und die körperlich noch fit sind, verdienen sich gerne etwas zur Pension hinzu. Einige bieten ihre Dienstleistungen über Plattformen wie z.B. RentARentner.ch an. Bis jetzt waren auf Einkünfte bis 1’400 CHF pro Monat keine Sozialhilfebeiträge (AHV etc) zu bezahlen. Mit Annahme der Altersreform ändert sich dies und dieser Freibetrag entfällt. Das bedeutet für diejenigen, die nach der Pensionierung noch aktiv sein und sich etwas dazuverdienen möchten, das auch sie Ende des Monates weniger im «Portemonnaie» haben werden.
In dieser Überlegung ist der administrative Mehraufwand noch nicht berücksichtigt, die allenfalls einige Auftraggeber dazu veranlassen könnten, keinen Rentner mehr zu beschäftigen, sondern sich nach einer «einfacheren» Lösung umzusehen.
[/cmsms_text][cmsms_heading type=“h2″ font_weight=“200″ font_style=“normal“ text_align=“default“ target=“self“ margin_top=“0″ margin_bottom=“20″ animation=“fadeIn“ animation_delay=“200″]Eine Anpassung ist notwendig[/cmsms_heading][/cmsms_column][/cmsms_row][cmsms_row data_width=“boxed“ data_color=“default“ data_padding_top=“0″ data_padding_bottom=“0″][cmsms_column data_width=“1/3″][cmsms_image align=“center“ caption=“Das Umlageverfahren der AHV ist – aufgrund der Menge der Neurentner in den nächsten Jahren und des Ausbaus von 70 CHF mit der Giesskanne – nur kurz positiv. Danach müssen einschneidendere Massnahmen umgesetzt werden.“ link=“https://www.roger-zueger.ch/WPBlog/wp-content/uploads/2017/09/av2020_umlageverfahren.jpg“ lightbox=“true“ animation=“fadeIn“ animation_delay=“600″]3296|https://www.roger-zueger.ch/WPBlog/wp-content/uploads/2017/09/av2020_umlageverfahren-300×224.jpg|medium[/cmsms_image][/cmsms_column][cmsms_column data_width=“2/3″][cmsms_text animation=“fadeIn“ animation_delay=“400″]
Egal wie die Abstimmung am 24. September ausgeht, eines ist sicher: Die AHV ist immer noch nicht solide finanziert und eine nächste Reform ist zwingend notwendig. Die Befürworter werden nicht müde zu betonen, dass es keine bessere Lösung geben wird, da es jetzt schon schwierig war sich auf die aktuelle Reform zu einigen.
Schon jetzt ist klar, dass bei einem JA zur aktuellen Reform, wir in spätestens 10 Jahren mit der AHV am selben Ort sein werden wie jetzt. Der Unterschied wird jedoch sein, dass dann zu den heute geplanten Sanierungsmassnahmen, weitere und einschneidendere Punkte dazu kommen müssen, um die 1. Säule wieder ins Lot zu bringen.
Wenn es schon jetzt, bei grösserem Reformdruck, nicht möglich sein soll, eine neue Vorlage auszuarbeiten, wird dies nach dem JA erst recht nicht möglich sein. Dies insbesondere weil die Befürworter sich in ihrem Vorgehen bestätigt sehen und deshalb kaum bereit sein werden auf wirkliche Kompromisse einzugehen. Der Ständerat hat schon jetzt bewiesen, dass er dazu nicht in der Lage ist.
Was von den Befürwortern auch gerne unterschlagen wird ist, dass die Bundeskasse ca. 20% der Kosten der AHV zahlt. Wird der Verlust des Umlageverfahrens grösser, wird also auch der Anteil, welcher durch die Staatskasse bezahlt werden muss grösser. Dies wiederum hat einen Einfluss auf den gesamten Staatshaushalt.
Wir wissen aus der verganenen Diskussionen, wo dann am einfachsten gespaart werden kann: Bildung, Kultur, Militär und bei den Subventionen. Umso erstaunter für mich, dass angesichts dieser realen Situation, sich gerade die Bauern und viele Lehrpersonen für die AV2020 ausgesprochen haben.
[/cmsms_text][/cmsms_column][/cmsms_row][cmsms_row data_width=“boxed“ data_color=“default“ data_padding_top=“0″ data_padding_bottom=“100″][cmsms_column data_width=“1/1″][cmsms_heading type=“h2″ font_weight=“200″ font_style=“normal“ text_align=“default“ target=“self“ margin_top=“0″ margin_bottom=“20″ animation=“fadeIn“ animation_delay=“200″]Eine Reform ist notwendig – aber nicht diese[/cmsms_heading][cmsms_text animation=“fadeIn“ animation_delay=“400″]
Wie schon erwähnt, gibt es einige Gründe um der Reform zuzustimmen, dennoch bin ich überzeugt, dass die Nachteile überwiegen.
Der zusätzliche Aufwand bei der Bewirtschaftung der Pensionskassen der sog. Übergangsgeneration, der Aufwand für die KMU bei der Berechnung des Koordinationsabzuges, die Mehrkosten durch den 70 CHF Ausbau mit der Giesskanne, die Nachteile für die Bezüger von EL und Mindestrenten und Vermischung der der 1. und 2. Säule lassen mich ganz klar für ein NEIN stimmen.
Der schwerwiegendste Grund ist jedoch, dass mit der Reform gerade die Probleme der AHV nur kurzfristig gelöst werden und dies uns, Aufgrund des Ausbaus der AHV, zu noch viel einschneiderenden Massnahmen, in der nächsten Reform, zwingen wird. Auch wenn die CVP auf ihren Plakaten damit wirbt, dass die Renten heute und morgen gesichert werden mit der AV2020, so ist dies spätestens übermorgen nicht mehr der Fall – und dann wird eine Lösung umso schmerzhafter sein.
Es wird dann noch schwieriger werden für diese notwendige Reform im Parlament und Volk Unterstützung zu finden. Dies ist aber Voraussetzung um die AHV langfristig zu sichern und wenn dies misslingt, wird die AHV definitiv an «die Wand gefahren».
Man kann nun behaupten, dass sei vielleicht sogar das Ziel der linken Parteien. Dies würde schliesslich den Weg für eine Einheitsrente (wie schon lange gefordert) ebnen. Dann wäre auch ein Vorschlag, die persönlichen Sparerträge der 2. und 3. Säule aufzulösen und in das neue Rentensystem zu überführen, mehrheitsfähig(er). Ein (zu) heisses Spiel mit dem Feuer.
Auch deshalb ein ganz klares NEIN für diese Scheinreform.
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